Jetzt hat die bayerische Staatsregierung klar und eindeutig formuliert:
„Das Aufsuchen einer Kfz-Werkstatt ist grundsätzlich ein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen. … Ein Reifenwechsel von Winter- auf Sommerreifen sowie aus sicherheitsrelevanten Gründen (z.B. abgefahrene Reifen) ist erlaubt.“
Damit sind NABHOLZ-Kunden auch beim Reifenwechsel - nicht nur technisch sondern auch rechtlich - auf der sicheren Seite.
Wer seinen Termin online oder telefonisch reserviert, geht zudem sicher, dass es zu keinem engen Kontakten mit Mitarbeitern oder anderen Kunden kommt. Die Hygieneregeln werden bis ins Detail eingehalten. Nach wie vor liegt – trotz aller Wünsche nach Normalität - das Augenmerk auf der Eindämmung des Corona-Virus.
Umso mehr gilt: Komm' zu den Könnern!