Winterreifenpflicht: was heute gilt
Winterreifenpflicht: was heute gilt
In Deutschland gibt es kein Datum, ab dem Winterreifen Pflicht sind – sondern eine Wetterlage. Und seit Oktober 2024 zählt nur noch ein Symbol.
Die situative Winterreifenpflicht
Die Straßenverkehrsordnung schreibt Winterreifen vor bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte. Das gilt unabhängig vom Kalender: Wer am 5. Mai in die Berge fährt und dort auf Schneematsch trifft, braucht Winterreifen. Wer am 2. Januar bei trockener Straße durch München fährt, rechtlich gesehen nicht.
Praktisch heißt das: Wer im Winter unterwegs ist, braucht Winterreifen, weil man das Wetter nicht vorhersehen kann. Die Faustregel „von Oktober bis Ostern“ ist deshalb keine Vorschrift, aber ein guter Ratgeber.
Nur noch das Alpine-Symbol
Seit dem 1. Oktober 2024 gelten ausschließlich Reifen mit dem Alpine-Symbol als Winterreifen – dem Bergpiktogramm mit der Schneeflocke. Die alte Kennzeichnung M+S allein reicht nicht mehr.
Der Grund: M+S war nie genormt. Jeder Hersteller durfte sie vergeben, ohne dass eine Prüfung dahinterstand. Das Alpine-Symbol dagegen setzt einen bestandenen Bremstest auf Schnee voraus.
Schauen Sie nach: Das Symbol steht auf der Flanke, meist in der Nähe der Größenangabe. Fehlt es, ist der Reifen bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr zulässig – auch wenn er noch gut aussieht.
Was bei Verstoß droht
- 60 Euro und ein Punkt für das Fahren mit ungeeigneter Bereifung bei winterlichen Verhältnissen.
- 80 Euro und ein Punkt, wenn dadurch andere behindert werden.
- 75 Euro für den Halter, der die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat.
Dazu kommt der Versicherungsfall: Die Kaskoversicherung kann bei einem Unfall mit falscher Bereifung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen, und bei der Haftpflicht droht Mithäftung für den eigenen Schaden.
Was mit Ganzjahresreifen ist
Sie erfüllen die Winterreifenpflicht, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Das ist eine rechtliche Aussage, keine Leistungsaussage: Ein Ganzjahresreifen bleibt ein Kompromiss, der auf Schnee schlechter ist als ein Winterreifen und auf trockener Sommerstraße schlechter als ein Sommerreifen.
Und im Ausland?
Die Regeln unterscheiden sich deutlich. Österreich kennt eine zeitlich befristete Pflicht von 1. November bis 15. April bei winterlichen Verhältnissen, Italien und Frankreich regeln es streckenweise und regional, in der Schweiz gibt es keine ausdrückliche Pflicht, aber Haftung bei Behinderung. Wer in die Berge fährt, sollte zusätzlich Schneeketten dabeihaben.
Noch Fragen?
Kommen Sie vorbei oder rufen Sie an. Unsere Kollegen schauen sich den Reifen lieber einmal zu viel an als einmal zu wenig.
