Verbot der Nutzung von Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Zuwiderhandlungen kosten Fahrer und Halter Geld und es gibt für beide Punkte in Flensburg.
In Deutschland gilt nach wie vor die sogenannte „situative Winterrreifenpflicht“. Bei den typisch winterlichen Wetterverhältnissen: „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ existiert die Verpflichtung, dass nur solche Reifen gefahren werden dürfen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur vor allem für bessere Fahreigenschaften auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee konzipiert sind. Speziell dafür wurde das „Alpine-Symbol“ entwickelt, das einen Schneekristall vor einem Bergmotiv zeigt. Während die Bezeichnung „M+S“ keinen einheitlichen Prüfkriterien unterliegt, muss beim Alpine-Symbol der Reifen ein normiertes Prüfverfahren und strenge Kriterien bestehen.
Der einfache Verstoß gegen die Winterreifenpflicht wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Außerdem wird 1 Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen. Bei zusätzlicher Behinderung bleibt es bei einem Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt. Wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sind, steigt das Bußgeld sogar auf 100 Euro.
Neu ist, dass auch der Halter, der die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung anordnet oder zulässt, mit einer Geldbuße von 75 Euro und der Eintragung eines Punkts im Fahreignungsregister zu rechnen hat. Das gilt neben den Dienst- oder Vermietfahrzeugen auch für Papas Auto, wenn andere Familienmitglieder damit unterwegs sind...
Im Ausland: In den benachbarten Staaten gelten durchaus andere Regelungen zum Winterreifen. Machen Sie sich vor der Auslandsreise schlau, denn die Strafen dort sind in der Regel sehr empfindlich.